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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereiche

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Auftraggebern als Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An Angebote hält sich der Auftragnehmer 15 Kalendertage ab dem Datum des Angebots gebunden.

2.2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

2.3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers, die auf einen offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Auftragnehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

2.4. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers dürfen ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

 

3. Preise, Preisänderungen

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Auftragnehmers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Lieferzeiten

4.1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung des Auftragnehmers erfolgt ist.

4.2. Der Auftragnehmer hat Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit seiner Lieferung und Leistung nur dann zu vertreten, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt (wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, Pandemie, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung) oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände, auch wenn die Hindernisse bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten.

Dementsprechend bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Auftragnehmers vorbehalten.

4.3. Die Dauer einer vom Auftraggeber im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzende Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.

 

5. Versand und Gefahrübergang

5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Auftraggebers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.2. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und seine Rechnung versichert.

 

6. Mängelhaftung

Die Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen im Sinne des § 434 BGB entspricht. Die objektiven Anforderungen gelten nur, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung ausdrücklich oder konkludent geschlossen wurde.

Für Mängel der Kaufsache haftet der Auftragnehmer im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB durch den Auftraggeber wie folgt:

6.1. Soweit ein Mangel der erbrachten Leistung bzw. der Liefergegenstände vorliegt, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.

Sollte einer der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, sie zu verweigern.

Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, so lange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.

6.2. Sollte die unter Ziff. 6.1. genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nach Belieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.

6.3. Soweit sich nachstehend unter Ziff. 7 nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger Delikthaftungen und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2, 3 BGB) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der erbrachten Leistung bzw. des Liefergegenstands sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns.

6.4. Es wird keine Haftung für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Auftragnehmers nicht befolgt werden), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Auftragnehmer erfolgte Änderung oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Auftraggebers oder Dritter (insbesondere wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen).

6.5. Der Auftragnehmer haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ist ausgeschlossen.

6.6. Rückgriffsrechte des Auftraggebers nach § 478 BGB bleiben unberührt.

 

7. Haftungsausnahmen/Haftungsbegrenzungen

7.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7.2. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

-     im Falle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit,

-     bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

-     wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft,

-     bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder

-     nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bzw. der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Auftraggeber vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Setzung angemessener Frist berechtigt, die erbrachte Leistung bzw. die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der erbrachten Leistung/Kaufsache durch den Auftragnehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rücknahme der erbrachten Leistung bzw. Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung bzw. die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Auftragnehmer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den dem Auftragnehmer entstandenen Ausfall.

8.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erbrachte Leistung bzw. Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) der Forderungen des Auftragnehmers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die erbrachte Leistung bzw. Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Auftraggeber an den Auftragnehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der erbrachten Leistung bzw. Kaufsache durch den Auftraggeber werden stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Wird die erbrachte Leistung bzw. Kaufsache mit anderen, dem Auftraggeber nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der erbrachten Leistung bzw. Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten erbrachten Leistungen bzw. Kaufsache.

8.6. Wird die erbrachte Leistung bzw. Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der erbrachten Leistung bzw. Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.

8.7. Der Auftraggeber tritt dem Auftragnehmer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der erbrachten Leistung bzw. Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Auftragnehmersicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.

 

9. Zahlung, Verrechnung und Zurückbehaltungsrecht

9.1. Falls nichts anderes vereinbart oder in den Rechnungen des Auftragnehmers angegeben ist, ist die Vergütung sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass der Auftragnehmer am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnet der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9.3.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

9.4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, stehen dem Auftragnehmer die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Der Auftragnehmer ist dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

9.5. Ein vereinbarter Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Auftragnehmers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

AGB - Download als PDF